Vorsorgevollmacht

Die große Bedeutung der Vorsorgevollmacht für jeden in Deutschland lebenden Bürger wird
von vielen nicht gesehen bzw. die meisten kennen überhaupt nicht das Institut der
Vorsorgevollmacht. Immer wieder hören wir in Vorträgen, dass Personen meinen sie werden
durch Ihren Ehepartner, Lebenspartner, Angehörigen vertreten.

In Deutschland gibt es keine gesetzliche Stellvertretung. Wenn Sie aufgrund eines Unfalls
oder einer Krankheit – egal wie alt Sie sind (über 18 Jahre) – in ein Krankenhaus kommen
und nicht mehr aufgrund der Schwere der Krankheit handeln können, ist der Arzt gesetzlich
verpflichtet den Angehörigen oder Ehepartner, der sich nach Ihnen erkundigt, zu fragen, ob er
eine Vorsorgevollmacht hat. Verneint er dies und gibt er dennoch Auskunft über die Art und
Weise der Verletzung oder Krankheit, macht der Arzt sich strafbar. Der Arzt wird in einem
solchen Fall, falls Sie keine Vorsorgevollmacht vorlegen können, beim Betreuungsgericht den
Antrag stellen, dass ein Betreuer für Sie bestellt wird. Es kann sein, dass Ihr Angehöriger oder
Ehepartner Betreuer wird, es muss aber nicht sein. So wird beispielsweise bei Fällen der
Interessenkollision Ihr Angehöriger oder Ihr Ehepartner nicht als Bevollmächtigter/als
Betreuer zugelassen. Oftmals erfolgt auch deswegen die Betreuung durch einen Ehepartner
oder Familienangehörigen nicht, weil diese zerstritten sind.

Inhaltlich ist die Vorsorgevollmacht sehr kompliziert. Sie sollten sie nicht aus dem Internet
herrausdrucken bzw. von einem Laien sich beraten lassen. Hier gehören wirklich Rechtsexperten
für die Beratung aufgesucht. Rechtsanwälte, die mit derartigen Betreuungsfällen und
Vorsorgevollmachten vor Gericht zu tun hatten, kennen sich am besten aus. Suchen Sie sich
einen Experten, der Sie bei dem Entwurf der Vorsorgevollmacht berät.

Wir möchten Ihnen im Rahmen der folgenden Seiten, die Rechtsprobleme nahe bringen.
Wenn Sie weitere Fragen oder wenn Sie Fragen oder wenn Sie Vorschläge.

Prof. Dr. Thieler – Prof. Dr. Böh – Thieler Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Bahnhofstraße 100, 82166 Gräfelfing

Telefon: 089 / 44 232 99 – 0
Telefax: 089 / 44 232 99 – 20

E-Mail: muenchen@rechtsanwalt-thieler.de

 

Neues Buch für Betreute und Angehörige der Betreuten

Der Betreuungsspezialist, Prof. Dr. Volker Thieler, hat ein neues Buch geschrieben, das speziell für Angehörige und Betreute gedacht ist. Es werden die wichtigsten Probleme der Betreuten und Angehörigen beantwortet. Das Buch ist zu beziehen über die Prof. Dr. Thieler – Prof. Dr. Böh – Thieler Rechtsanwaltsgesellschaft mbH Bahnhofstraße 100, 82166 Gräfelfing Telefon: 089 / 44 232 99 – 0 Telefax: […..]
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Vorsorgevollmacht – Anbieter prüfen

Es ist wirklich unglaublich, wer alles in Deutschland Vorsorgevollmachten zum Kauf anbietet. Sogar die politischen Parteien haben im letzten Wahlkampf Veranstaltungen durch ihre Kandidaten durchführen lassen, mit Werbeplakaten, dass sie zur Vorsorgevollmachtsinformation einladen. Mit welcher Dreistigkeit werben diese Leute, die oft nur Mindestkenntnisse im Bereich der Vorsorgevollmacht haben, zu einem Vortrag über Vorsorgevollmachten? Nunmehr stellen wir fest, dass eine ganz […..]
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Vorsorgevollmachten – Unseriöse Anbieter

Wir staunen, wie viele Menschen aus verschiedensten Gründen zum Thema Vorsorgevollmacht Vorträge halten, um anscheinend an ältere Menschen heranzukommen. Wir haben im letzten Wahlkampf erlebt, dass Wahlkämpfer ihr Wahlvolk zum Thema Vorsorgevollmacht einladen, obwohl wir mit Sicherheit wussten, dass derjenige, der als Vortragender auftrat, von dem Thema keine Ahnung hatte. Wir haben erlebt, dass eine Maklerfirma zu Vorsorgevollmachtvorträgen wirbt und […..]
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Vorsorgevollmacht – Bevollmächtigter anderer Wohnort

Die vom BGH getroffene Auslegung der Vorsorgevollmacht wäre nicht notwendig, wenn ein mit dem Vollmachtsrecht befasster Vertreter bei dem Entwurf der Vollmacht als Berater dabei gewesen wäre. Die Entscheidung zeigt aber deutlich, dass die Vorsorgevollmacht viel komplizierter ist, als in der Öffentlichkeit dargestellt wird. Es empfiehlt sich, immer einen Berater hinzuziehen, der auf diesem Gebiet sich auskennt und auch eine […..]
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Vorsorgevollmacht–Umfang – BGH Urteil vom 18.12.2022

Der BGH weist in seinem Urteil darauf hin, dass mit der Vorsorgevollmacht nur (!) die rechtliche Vertretung einer Person geregelt werden kann! Viele Vollmachtgeber glauben nämlich, dass mit der Beauftragung eines Vollmachtnehmers sein gesamter privater Problemkreis geregelt wird, falls er nicht mehr handeln kann. Ähnlich wie im Betreuungsrecht glauben Vollmachtgeber, dass der Bevollmächtigte Besuchs -telefonier oder andere persönliche Pflichten durch […..]
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Vorsorgevollmacht – Wichtiges BGH-Urteil vom 28.12.2022

In einem am 28 Dezember 2022 veröffentlichen BGH-Urteil zur Vorsorgevollmacht hat der BGHwichtige Hinweise zur Rechtsnatur der Vorsorgevollmacht veröffentlicht. In seiner Entscheidung wies er darauf hin, dass die Vollmachtnehmer nicht unbedingt in der Nähe desVollmachtgebers wohnen müssen. Hierüber war oft bei Gericht gestritten worden, ob dieVollmachten auch dann wirksam sind, wenn der Vollmachtnehmer weit entfernt wohnt. Wir haben immer darauf […..]
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Vorsorgevollmacht Rechtsnatur

Bei der Frage, ob es sich bei der Bevollmächtigung um ein reines Gefälligkeitsverhältnis ohne Rechtsbindungswillen oder um einen Auftrag handelt, ist unter anderem auch darauf abzustellen, ob für den Leistungsempfänger wesentliche Interessen wirtschaftlicher Art auf dem Spiel stehen und er sich auf die Leistungszusage verlässt. Eine Vorsorgevollmacht ist zumindest im Außenverhältnis eine Generalvollmacht. Ist sie unbeschränkt, kann der Bevollmächtigte über […..]
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Vorsorgevollmacht sicher?

Die Vorsorgevollmacht kann jederzeit widerrufen werden. Sobald Sie sich im Krankenhaus oder im Pflegeheim über die Behandlung Ihres Ehepartners beschweren, besteht die Möglichkeit, dass seitens des Krankenhauses oder Pflegeheims bei Gericht der Antrag gestellt wird, Ihnen (!) wegen unzulässigem Hereinwirken in die Tätigkeit des Krankenhauses oder Altenheimes, die Vollmacht zu entziehen! In der Praxis ein sehr üblicher Fall. Ist die […..]
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Patientenverfügung – Vorsorgevollmacht

Wir hören immer wieder, dass manche „Experten“ behaupten, dass die Patientenverfügung nur dann möglich ist, wenn gleichzeitig eine Vorsorgevollmacht ausgestellt wurde. Hierzu ist auszuführen, dass dies falsch ist. Eine Patientenverfügung ist immer wirksam, wenn sie den gesetzlichen Vorgaben entspricht. Eine gesetzliche Vorgabe, dass zusätzlich eine Vorsorgevollmacht existiert, gibt es nicht. Die Vorsorgevollmacht kann Handlungswirkungen zur Patientenverfügung enthalten. Das sind Tricks, […..]
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Vorsorgevollmacht – Kontrolle bei Dritten!

Zur Klarstellung: Kernaufgabe des Kontrollbetreuers ist es zwar weiterhin, nach § 666 BGB Auskunft und Rechenschaft von dem Bevollmächtigten zu verlangen. Soweit es erforderlich ist, um die Rechte des Betreuten gegenüber dem Bevollmächtigten effektiv geltend machen zu können, kann zukünftig als zusätzlicher Aufgabenbereich aber auch die Geltendmachung von Auskunfts- und Rechenschaftsansprüchen des Betreuten gegenüber Dritten angeordnet werden. Der Kontrollbetreuer kann […..]
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Vorsorgevollmacht – Öffentliche Beglaubigung

Eine Vollmacht, die als sogenannte Vorsorgevollmacht in erster Linie zum Zwecke der Vermeidung einer rechtlichen Betreuung erteilt wird, kann auch mit Wirkung über den Tod des Vollmachtgebers hinaus erteilt werden (transmortale Vollmacht). Eine Beglaubigung einer derartigen Vollmacht ist durch die Betreuungsbehörde möglich. Allerdings ist die Wirkung der öffentlichen Beglaubigung auf die Lebzeiten des Vollmachtgebers begrenzt. Die Wirkung der öffentlichen Beglaubigung […..]
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