Vorsorgevollmacht
Die große Bedeutung der Vorsorgevollmacht für jeden in Deutschland lebenden Bürger wird
von vielen nicht gesehen bzw. die meisten kennen überhaupt nicht das Institut der
Vorsorgevollmacht. Immer wieder hören wir in Vorträgen, dass Personen meinen sie werden
durch Ihren Ehepartner, Lebenspartner, Angehörigen vertreten.
In Deutschland gibt es keine gesetzliche Stellvertretung. Wenn Sie aufgrund eines Unfalls
oder einer Krankheit – egal wie alt Sie sind (über 18 Jahre) – in ein Krankenhaus kommen
und nicht mehr aufgrund der Schwere der Krankheit handeln können, ist der Arzt gesetzlich
verpflichtet den Angehörigen oder Ehepartner, der sich nach Ihnen erkundigt, zu fragen, ob er
eine Vorsorgevollmacht hat. Verneint er dies und gibt er dennoch Auskunft über die Art und
Weise der Verletzung oder Krankheit, macht der Arzt sich strafbar. Der Arzt wird in einem
solchen Fall, falls Sie keine Vorsorgevollmacht vorlegen können, beim Betreuungsgericht den
Antrag stellen, dass ein Betreuer für Sie bestellt wird. Es kann sein, dass Ihr Angehöriger oder
Ehepartner Betreuer wird, es muss aber nicht sein. So wird beispielsweise bei Fällen der
Interessenkollision Ihr Angehöriger oder Ihr Ehepartner nicht als Bevollmächtigter/als
Betreuer zugelassen. Oftmals erfolgt auch deswegen die Betreuung durch einen Ehepartner
oder Familienangehörigen nicht, weil diese zerstritten sind.
Inhaltlich ist die Vorsorgevollmacht sehr kompliziert. Sie sollten sie nicht aus dem Internet
herrausdrucken bzw. von einem Laien sich beraten lassen. Hier gehören wirklich Rechtsexperten
für die Beratung aufgesucht. Rechtsanwälte, die mit derartigen Betreuungsfällen und
Vorsorgevollmachten vor Gericht zu tun hatten, kennen sich am besten aus. Suchen Sie sich
einen Experten, der Sie bei dem Entwurf der Vorsorgevollmacht berät.
Wir möchten Ihnen im Rahmen der folgenden Seiten, die Rechtsprobleme nahe bringen.
Wenn Sie weitere Fragen oder wenn Sie Fragen oder wenn Sie Vorschläge.
Prof. Dr. Thieler – Prof. Dr. Böh – Thieler Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
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